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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Neubau,
Leichtbauweise, EnEV-Nachweis, Berechnungen, Wärmebrücken,
Wärmebrückenzuschlag, Wärmebrückenverlustkoeffizienten,
DIN 4108
Beiblatt 2.
Problem: Der Fragesteller ist Diplom-Ingenieur und
Baustatiker. Für ein Bauvorhaben in Leichtbauweise führt er zurzeit
die Berechnungen gemäß Energieeinsparverordnung zum Nachweis der
Wärmeverluste durch Wärmebrücken durch. Ihn interessiert allgemein
der Einfluss von Wärmebrücken auf den zulässigen Primärenergiebedarf
gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV).
Praxis: Das Bauvolumen eines geplanten Neubaus umfasst 588
Kubikmeter (m³) und die wärmeabgebende Gebäudehülle ist 420
Quadratmeter (m²) groß. Die Fensterfläche beträgt 14 Prozent (%) der
Fassade und die Anlagenaufwandzahl (ep) ist 1,15 groß.
Bei den Berechnungen zum EnEV-Nachweis stellte der Fragsteller fest,
dass bei den berechneten Wärmebrücken, mit
Wärmedurchgangskoeffizienten unter 0,001 W/(m²K) sich der zulässige
Primärenergiebedarf im Vergleich zu dem pauschal angenommen Wert von
0,05 W/(m²K) nicht verändert. Lediglich der zulässige
Heizwärmebedarf und der entsprechend zulässige
Transmissionswärmeverlust verändern sich.
Aus der Sicht des Fragestellers würde das bedeuten, dass es Gebäude
gibt, bei denen es gleichgültig ist, ob im Zuge der Nachweisführung
gemäß Energieeinspar-Verordnung (EnEV) der Wärmebrückenzuschlag
kleiner oder größer angenommen wird.
Fragen: Welchen Einfluss haben die Wärmebrücken auf den
Primärenergiebedarf von Gebäuden gemäß den Berechnungen und
Nachweisen nach Energieeinsparverordnung (EnEV)? Können sich bei der
Berechnung der Wärmebrückenverlustkoeffizienten (psi-Werte) auch
negative Werte ergeben?
Antwort:
12.08.2006 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten
Wärmebrücken-Einfluss
bei Neubau in Leichtbauweise
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