INFO-Paket
EnEV |
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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Baubestand,
bestehende Gebäude, Wohnungsbau, Einfamilienhaus, Sanierung,
Modernisierung, Energieberatung, Dachausbau, Spitzbogen,
EnEV-Nachweise, Berechnungen, Bauvolumen, Außendämmung,
Grenzabstand, Landesbauordnungen
Problem: Bei Sanierungen von Einfamilienhäusern nehmen
Bauherren häufig auch die Chance wahr ihren Wohnraum durch den
Ausbau des Dachgeschosses zu vergrößern. Es stellt sich die Frage,
welche Anforderungen und Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung
(EnEV) in diesen Fällen zu erfüllen, bzw. zu erbringen sind, wenn
sich das beheizte Bauvolumen des Gebäudes entsprechend vergrößert.
Desgleichen kann im Zuge einer Bausanierung der Heizwärmebedarf
eines Gebäudes durch die Dämmung der Außenwände erheblich gemindert
werden. Problematisch wird es allerdings, wenn durch das Anbringen
der Außendämmung auf die Fassaden der vorgeschriebene Mindestabstand
zu den Nachbargebäuden unterschritten wird.
Praxis: Der Fragesteller ist Bauingenieur und Energieberater.
Für die Besitzer eines Einfamilienhauses führt er zurzeit eine
Energieberatung und Sanierungsplanung durch. Die Bauherren erwägen
u. a. auch den Spitzboden des Dachgeschosses auszubauen um ihren
Wohnraum zu vergrößern. Der Energieberater empfiehlt als
Sanierungsmaßnahme auch eine 12 Zentimeter (cm) dicke Wärmedämmung
auf die Außenwände anzubringen. Dieses würde jedoch dazu führen,
dass der Grenzabstand von 3 Meter (m) unterschritten würde.
Fragen: Welches Volumen muss bei der Nachweis-Erstellung
gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) berücksichtigt werden, wenn
sich das beheizte Bauvolumen einer Sanierungsvariante im Vergleich
zum Bestand erheblich erweitert? Wie ist die Unterschreitung der
Grenzabstände bei zusätzlicher Außendämmung im Zuge einer
Sanierungsmaßnahme zu berücksichtigen?
Antwort:
12.08.2006 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten
Gebäudevolumen
und Abstandsflächen bei Sanierungen
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