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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Wohnungsbau,
Baubestand, Sanierung, Kellerdecke, Mindestwärmeschutz,
Anforderungen EnEV, Anwendung DIN 4108-2
Problem: Der Fragesteller ist Bauingenieur. Bei einem zu
sanierenden Gebäude ist die Kellerdecke nicht wärmegedämmt. Auf
Wunsch der Bauherren soll die Kellerdecke im Zuge der Sanierung auch
nicht zusätzlich gedämmt werden. Allerdings soll das Gesamtgebäude
den Forderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) für Gebäude im
Baubestand entsprechen. Es stellt sich die Frage, ob durch
zusätzliche Dämmung der anderen Bauteile die EnEV-Anforderungen
erfüllt werden können.
Praxis: Ein Bauingenieur soll für einen Bauherren ein
Mehrfamilienhaus energetisch sanieren. Dabei sollen die
Anforderungen der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV 2004)
eingehalten werden. Bei der Bestandsaufnahme des Gebäudes fiel dem
Fragesteller auf, dass die Kellerdecke gänzlich ungedämmt ist und
dass sie die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz gemäß DIN
4108-2 „Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil 2:
Mindestanforderungen an den Wärmeschutz“ nicht erfüllt. Der Bauherr
wünscht jedoch, dass die Kellerdecke auch nach der Sanierung des
Gebäudes ohne zusätzliche Wärmedämmung bestehen bleibt. Als Lösung
wird vorgeschlagen, die restlichen betroffenen Bauteile zusätzlich
zu dämmen um die Wärmeverluste durch die Kellerdecke auf diese Art
und Weise zu kompensieren.
Frage: Können die Anforderungen des EnEV erfüllt werden -
obwohl die Kellerdecke nicht den Mindestwärmeschutz gemäß DIN 4108-2
gewährleistet - in dem an den anderen Bauteilen der wärmeabgebenden
Umfassungshülle zusätzliche Wärmedämmung angebracht wird?
Antwort:
22.01.2007 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten
Dämmung
Kellerdecke bei Sanierung im Bestand
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