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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Altbau,
Altbauwohnung, Heizung, Heizungsanlage, Regelung, Therme,
Raumthermostat, Nachrüstpflichten, EnEV, Vermieter
Problem + Praxis: Der Fragesteller hat gehört dass seit dem 01.11.2004
Raumthermostate Pflicht seien. Sein Vermieter ist jedoch der Ansicht, dass er
kein Raumthermostat einbauen müsste da die Therme im Badezimmer und nicht auf dem Dachboden
steht. Seiner Meinung nach würde diese Regelung nur gelten, wenn die Therme
nicht direkt zugänglich sei. In diesen Fällen müsse man
einen Raumthermostat in die Wohnung einbauen lassen.
Frage: Ist die Aussage des Vermieters korrekt?
Antwort:
08.05.2007 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten
Raumthermostate verpflichtend im Wohnungsbau
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