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Aspekte: EnEV,
Energieeinsparverordnung, Kommentar, Praxis, Neubau, Keller,
Anlagentechnik, Heizung, Nachweis, EnEV-Nachweis, Berechnung,
Anwendung DIN V 4108-6:2003-06 und DIN EN 832:2003-06
Problem + Praxis: Der Fragesteller ist Diplom-Bauingenieur.
Für einen Auftraggeber plant er einen Neubau bei dem die Leitungen
für die Heizungsanlage im gedämmten Keller verlegt werden. Die
Außenwände und Bodenplatte sind gedämmt. Bei der Berechnung für den
Nachweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) hat der Planer
demzufolge als Option die Verlegung "in der thermischen Hülle"
gewählt.
Fragen: Müssen in diesem Fall auch die Heizkörper im Keller
angeordnet werden? Wenn dies nicht zutrifft, muss bei der
Nachweisführung die Verlegung der Leitungen "außerhalb der
thermischen Hülle" verwenden werden? Spielt die geplante Nutzung des
Kellers eine Rolle?
Antwort:
05.06.2007 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten
Lage
der Heizungstechnik in Gebäuden im EnEV-Nachweis
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