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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Tore, EnEV-Anforderungen, Richtlinien Türen und Tore
Problem: In der Energieeinsparverordnung (EnEV) werden Vorgaben für
außenliegende Fenster, Fenstertüren, Dachflächenfenster und
Haustüren gemacht. Nach Ansicht des Fragestellers findet sich
das Wort Tore kein einziges Mal in der
Energieeinsparverordnung.
Verordnung: Regelungen und Forderungen, die Tore betreffen, finden sich in
der Produktnorm DIN EN 13241 in der es ausschließlich um Tore
geht. Die Energieeinsparverordnung gilt gemäß EnEV § 1
(Geltungsbereich) Satz (2) 2 nicht für Betriebsgebäude, soweit
sie nach ihrem Verwendungszweck großflächig und lang anhaltend
offen gehalten werden müssen. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn
Außentore eingebaut werden.
Frage: Welche Anforderungen stellt die Energieeinsparverordnung
(EnEV) an Tore und insbesondere an Sektionaltore?
Antwort:
16.12.2004 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten
EnEV-Anforderungen
an Tore insbesondere Sektionaltore
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