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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Bayern, Neubau, Wohnungsbau, Wohnsiedlung, Heizzentrale,
Hackschnitzel, Gültigkeit der EnEV, Anwendung DIN 4108,
EnEV-Nachweis
Problem + Praxis: Der Fragesteller plant eine Hackschnitzel-Heizzentrale für
eine größere Wohnsiedlung in Bayern. Bei dem Vorhaben handelt es
sich um einen Gebäudeneubau der ausschließlich zur Aufstellung
der Heizkessel, Nebenaggregate und Wärmetauscher dient. Es
werden keine Aufenthaltsräume errichtet. Die Anlage wird nur zu
Wartungszwecken betreten. Das Gebäude erstreckt sich zu ca. 70
Prozent unterirdisch, zu 30 Prozent oberirdisch (bezogen auf
dessen Volumen, das größer als 100 Kubikmeter (m³) ist.
Planmäßig wird das Gebäude selbst nicht beheizt. Die sich
erwartungsgemäß einstellende Temperatur im Innenraum entsteht
nur durch die evtl. Abwärme der Kessel und Kaminzüge.
Fragen: Ist für das Gebäude (nicht die Kesselanlage selbst) die
Energieeinsparverordnung (EnEV) anzuwenden? Auf welcher
Grundlage soll dies ggf. vorgenommen werden?
Ist für Gebäude dieser Art die DIN 4108 (Wärmeschutz im Hochbau)
anzuwenden?
Antwort:
27.06.2005 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten
EnEV-Nachweis für
neue Heizzentrale für Wohnsiedlung
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