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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Bestehendes Gebäude, Wohnungsbau, Reihenhaus, Baujahr 1979,
Heizungsanlage, Regelung, Zeitschaltuhr, Nachtabsenkung,
Heizkörper, Thermostatregelung, Anforderungen gemäß EnEV
Problem: Es handelt sich um ein Reihenhaus, Baujahr 1979. Dem
Fragesteller wurde vom Kaminkehrermeister mitgeteilt, dass seine
Heizungs-Anlage nicht den Anforderungen der
Energieeinsparverordnung entspreche und bezog sich dabei auf die
Energieeinspar-Verordnung §12 Verteilungseinrichtungen und
Warmwasseranlagen Absatz 1: (keine zeitgeführte und keine
witterungsgeführte Regelung).
Praxis: Die Zeitschaltuhr des Fragestellers schaltet die Umwälzpumpe
ein/aus, sie regelt jedoch nicht die Verbrennung. Die
Thermostate regeln ebenfalls indirekt aufgrund der Bedarfsgröße.
Eine Regelung über die Außentemperatur regelt aus der Sicht des
Fragestellers nicht nach der Bedarfsgröße sondern vielmehr nach
einer Differenzgröße, die jedoch nicht zwingend die
energietechnisch bessere Entscheidung ist, da heute die stark
wärmegedämmten Häuser zwangsläufig über große Differenzen
verfügen.
Fragen: Erfüllt die vom Fragesteller eingesetzte Kombination nicht
ausreichend den Anspruch nach einer Zeit- und Temperaturregelung
im Wohngebäude?
Erfüllt eine energieabnahmegeführte Regelung mit
Nachtabschaltung nicht die Ansprüche der
Energieeinsparverordnung (EnEV)?
Antwort:
27.06.2005 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten
Anforderungen an Heizungs-Regelung in Wohnhaus
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