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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Nicht-Wohnungsbau, Turnhalle, Baubestand, Geltungsbereich
der EnEV, Berücksichtigung Heizzeit in Turnhalle, Anwendung DIN-
und EU-Normen
Problem + Praxis: Es handelt sich in diesem Fall um eine private Turnhalle in
einem ungedämmten Altbau.
Das Gebäude wird - neun Monate im Jahr - wöchentlich an ca. drei
Tagen jeweils zwei bis drei Stunden auf 20 Grad Celsius (° C)
beheizt. Das heißt, die Turnhalle wird insgesamt nur ungefähr
350 bis 400 Stunden im Jahr beheizt.
Verordnung:
Gemäß der geltenden Energieeinsparverordnung - EnEV § 2
Begriffsbestimmungen -unterliegen Gebäude, die länger als 4
Monate beheizt werden, den Anforderungen der EnEV. Dies
entspräche nach Meinung des Fragestellers ca. 1440 Stunden
Heizzeit.
Frage: Unterliegt das oben beschriebene Gebäude der
Energieeinsparverordnung (EnEV) oder kann die geringe
Stundenzahl so ausgelegt werden, dass das Gebäude in der
Gesamtheit weniger als vier Monate beheizt wird und somit nicht
der EnEV unterliegt?
Antwort:
29.07.2005 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten
Geltungsbereich
der EnEV für Turnhalle in Bestands-Gebäude
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