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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Wohnungsbau, Baubestand, Wärmebrücken, Berechnung,
Normen-Anwendung, EnEV-Nachweise, Praxis-Beispiele, Dach,
Außenwand, Kelleraußenwand, Kellerinnenwand
Problem: Die Energieeinsparverordnung (EnEV) kennt bei der Berechnung
für die Nachweisführung einen pauschalen Wärmebrückenzuschlag
von 0,1 W/m². Den Fragesteller interessiert ob man in der
Altbau-Sanierung gewisse Effekte für den EnEV-Nachweis gesondert
berechnet.
Praxis + Fragen: Muss man für den Nachweis gemäß EnEV die folgenden
Praxis-Gegebenheiten zusätzlich gesondert berechnen oder sind
diese Effekte durch den Zuschlag 0,1 abgegolten? Sparrenanteile; Durchmauerungsanteil bei Kerndämmung; Rollladenkästen; Wärmetechnisch nicht entkoppelte Balkonplatten; Innen- und Außenwandanschlüsse beim Dach bei der
Zwischensparrendämmung; Innenwände bei Kellerdeckendämmung?
Antwort:
30.11.2005 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten
Berücksichtigung von Wärmebrücken im
EnEV-Nachweis bei der Sanierung im Baubestand
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