.
Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Neubau,
gemischte Nutzung, Berechnung, Heizungsanlage, Anwendung DIN
4701-10, EnEV-Nachweis
Problem: Die Energieeinsparverordnung (EnEV) nimmt für die
Berechnung der Heizungsanlagen die DIN V 4701-10 in Bezug. Bei einem
gemischt genutzten Neubau, der von einem gemeinsamen Wärmeerzeuger
beheizt wird und bei dem der Primärenergiebedarf nur für einen
geringeren Teil des Gebäudes nachzuweisen ist, kann hinsichtlich der
Erzeugung für die Beheizung des nachzuweisenden Gebäudeteils so
gerechnet werden, als würde es von einem Nahwärmesystem versorgt. Es
stellt sich die Frage wie diese Regelung in der Praxis gehandhabt
wird und welche Alternativen bei der Nachweisführung zur Verfügung
stehen.
Frage: Wie ist in DIN 4107-10:2003-08 unter 4.2.5, weitere
Berechnungsfälle unter Punkt 7 die Formulierung "k a n n .... so
gerechnet werden" zu verstehen? Welche Alternative gibt es?
Antwort:
22.03.2006 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten
EnEV-Berechnung
Heizungsanlage bei Mischnutzung
Premium-Zugang: Experten-Service für Spezialisten
Über 300 Antworten auf EnEV-Praxisfragen finden Sie
in unserem Premium-Bereich. Per E-Mail erfahren Sie ca.
alle zwei Wochen über Downloads und neue Antworten.
Premium-Zugang: Info und kostenfreies Probeexemplar


|
KURZINFO |
PRAXIS
|
VERORDNUNG |
AUSLEGUNGEN |

|