INFO-Paket
EnEV |
.
Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Neubau,
Nicht-Wohnungsbau, Schwimmbäder, Anwendung DIN 4108-6, Berechnung,
EnEV-Nachweis, Temperaturzonen
Problem: Die Fragesteller sind ein Ingenieurbüro, die für ein
Schwimmbad den Nachweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) führen
sollen. Aufgrund der unterschiedlichen Innenraum-Lufttemperaturen im
Schwimmbad stellt sich die Frage, wie der Nachweis geführt wird.
Praxis: Für die Nachweis-Berechnungen eines Schwimmbades
stellen sich für den Fragesteller folgende praktischen Überlegungen
und Fragen: Aufgrund der unterschiedlichen Temperaturen im Gebäude
von 15 bis 32 Grad Celsius (°C) müsste das gesamte Bad in ca. vier
Temperaturzonen aufgeteilt werden. Dann würden sich gemäß der DIN
4108-6 (Berechnung des Jahresheizwärme- und des
Jahresheizenergiebedarfs) Abs. 5.3 zu Systemgrenzen, die
durchschnittlichen Innentemperaturen um nicht mehr als 4 Grad Kelvin
(K) unterscheiden. Aus der Sicht des Fragestellers können sich die
Angaben für die Anlagentechnik nur auf die Angabe der maximalen
Anlagen-Aufwandszahl beziehen.
Fragen: Ist die Einteilung in Temperaturzonen EnEV-konform
oder gelten für Bäder abweichende Vorschriften? Sind die
Temperaturzonen im Schwimmbad zusätzlich nach niedrigen und normalen
Innentemperaturen einzuteilen? Müssen bei der Berechnung für die
einzelnen Zonen die trennenden Bauteile berücksichtigt werden? Sind
die internen Wärmegewinne mit 5 Watt pro Quadratmeter (W/m²) zu
berechnen? Welche weiteren Hinweise auf Literatur zu dieser
Problematik könnten weiterhelfen?
Antwort:
07.04.2006 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten
Nachweis-Berechnungen
für neues Schwimmbad
Premium-Zugang: Experten-Service für Spezialisten
Über 300 Antworten auf EnEV-Praxisfragen finden Sie
in unserem Premium-Bereich. Per E-Mail erfahren Sie ca.
alle zwei Wochen über Downloads und neue Antworten.
Premium-Zugang: Info und kostenfreies Probeexemplar


|
KURZINFO |
PRAXIS
|
VERORDNUNG |
AUSLEGUNGEN |

|