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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Baubestand,
Wohnungsbau, Wärmeschutz, wärmeschutztechnische Kennwerte, Baujahr,
Ermittlung Wärmeschutz, rechtliche Bestimmungen,
Wärmeschutzverordnung, Energieeinsparverordnung, Wertermittlung,
Immobilienbewertung
Problem + Praxis: Die Fragesteller beabsichtigen eine Wohnung
zu erwerben. Aus ihrer Sicht sind für den Wert einer Immobilie die
Lage des Objektes sowie deren Wärmedämmung entscheidend.
In Bezug auf das Baujahr könnten aus der Sicht des Fragestellers
auch die folgende „Basiseckpunkte“ für den Wärmschutz-Standard
definiert werden:
-
Baujahr nach 1977: erstmalige
Einführung der Wärmeschutzverordnung (WSchVO) auf der Grundlage
des Energieeinsparungsgesetz (EnEG)
-
Baujahr nach 1984:
Novellierung der Wärmeschutzverordnung (WSchVO 1984)
-
Baujahr nach 1995:
Novellierung der Wärmeschutzverordnung (WSchVO 1995)
-
Baujahr nach 2002: Einführung
der Energieeinsparverordnung (EnEV 2002).
Es stellt sich die Frage wie
verlässlich diese Anforderungen jeweils eingehalten wurden, ob sie
auch in der Praxis überprüft wurden. Inwieweit können sich Fachleute
und Bauherren an diesen Werten orientieren sie bei Bewertung eines
Gebäudes in Betracht ziehen?
Fragen: Kann das Baujahr eines Wohnobjektes ausschlaggebend
für den Wärmeschutzstandard bzw. für den Wert eines Gebäudes sein?
Wurde bei der Bauabnahme die Einhaltung bestimmter
Wärmedurchgangs-Werte der Gebäudeaußenhülle kontrolliert? Wie
entscheidend sind die Differenzen zwischen den unterschiedlichen
Baujahren: beispielsweise vor oder nach 1977 ohne Garantie für die
Wärmedämmung? Treffen die genannten „Basispunkte“ im Baubestand in
der Praxis erfahrungsgemäß zu Gibt es auch andere relevante
„Basispunkte“, die es zu beachten gilt?
Antwort:
28.04.2006 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten
Wärmeschutz-Werte
anhand des Baujahrs im Bestand
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