INFO-Paket
EnEV
|
.
Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Neubau,
Wohnungsbau, Energie-Nachweise, EU-Richtlinie über die
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EU-Richtlinie), Energiepass,
EnEV 2006
Problem: Die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz
für Gebäude (EU-Richtlinie) empfiehlt, dass ab 4. Januar 2006 die
Mitgliedsländer der Europäischen Union den Energieausweis für
Gebäude verbindlich einführen. In Deutschland wurde im Hinblick auf
die Umsetzung der EU-Richtlinie im Jahr 2005 das
Energieeinsparungsgesetz (EnEG) novelliert und die
Energieeinsparverordnung (EnEV 2006) ist in Vorbereitung. In der
Presse wurde jedoch vielfach verbreitet, dass ab dem 4. Januar 2006
die Energieausweise gemäß EU-Richtlinie (bisher freiwillige
„Energiepässe“) verpflichtend seien. Dieses Missverständnis soll
aufgeklärt werden und der aktuelle Stand kurz dargestellt.
Fragen: Der Fragesteller ist ein Bauherr. Er bittet um
Antworten zu folgenden Fragen:
-
Gilt
seit dem 4. Januar 2006 bei Neubauten formell der
Energiebedarfsausweis gemäß Energieeinspar-Verordnung (EnEV) §13
als Energiepass? Wird ein Gebäude, welches die Anforderungen der
EnEV erfüllt, seit diesem Datum automatisch der
Energieeffizienzklasse A des Energiepasses zugeordnet?
-
In
welchem Fall hat ein Erwerber Anspruch auf die Ausstellung eines
Energiepasses:
a) Vertragsabschluss erfolgte vor dem 4. Januar 2006. Die
Ausstellung des Energiepasses-2006 wurde nicht speziell
vereinbart.
b) Der Vertrag wurde vor dem 4. Januar 2006 geschlossen (wie vor
beschrieben), jedoch erfolgte die rechtsverbindliche Zusage
einen Energiepass auszustellen.
Antwort:
17.07.2006 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten
Energie-Nachweise
für Gebäude seit 4. Januar 2006
Premium-Zugang: Experten-Service für Spezialisten
Über 300 Antworten auf EnEV-Praxisfragen finden Sie
in unserem Premium-Bereich. Per E-Mail erfahren Sie ca.
alle zwei Wochen über Downloads und neue Antworten.
Premium-Zugang: Info und kostenfreies Probeexemplar


|
KURZINFO |
PRAXIS
|
VERORDNUNG |
AUSLEGUNGEN |

|