INFO-Paket
EnEV |
.
Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Baubestand,
Wohnungsbau, Wohnhaus, Mehrfamilienwohnhaus, Sanierung,
Anforderungen EnEV, Beibehaltung energetische Qualität
Problem: Die Energieeinsparverordnung (EnEV) fordert bei
Sanierungen im Baubestand, dass die energetische Qualität nicht
gemindert werden darf. Es stellt sich die Frage, wie bei der
Sanierung in der Praxis vorzugehen ist um dieser Anforderung gerecht
zu werden, insbesondere bei der Sanierung von Gebäuden mit
unterschiedlichen Nutzungen beispielsweise Wohnen im Obergeschoss (OG)
und Gaststätte im Erdgeschoss (EG).
Praxis: Der Fragesteller ist ein Bauingenieur. Für den
Bauherrn eines Mehrfamilienwohnhauses, das 1995 saniert wurde, plant
er zurzeit den Balkonanbau. Dabei sollen neue Fenster und ein
Wärmedämmverbundsystem (WDVS) eingesetzt werden. Die nach Süden
ausgerichteten Wohnzimmerfenster werden vergrößert. Sie weisen eine
geringere Wärmedämmung als die Außenwand auf. Auch verringert die
Verschattung durch die Balkondeckenplatten, mit einer Auskragung von
ca. 1,50 Meter (m), die winterlichen, solaren Wärmegewinne im
Wohnhaus.
Fragen:
-
Welche Rolle spielt die Forderung in der
Energieeinsparverordnung (EnEV), dass es zu keiner energetischen
Verschlechterung bei Umbaumaßnahmen kommen darf?
-
Sind
Ausgleichsmaßnahmen im geschilderten Praxisfall erforderlich?
-
Gibt
es Grenzbetrachtungen für die Zulässigkeit derartiger Vorhaben?
Antwort:
19.07.2006 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten
Anforderungen
an die energetische Qualität bei Sanierung eines
Mehrfamilien-Wohnhauses
Premium-Zugang: Experten-Service für Spezialisten
Über 300 Antworten auf EnEV-Praxisfragen finden Sie
in unserem Premium-Bereich. Per E-Mail erfahren Sie ca.
alle zwei Wochen über Downloads und neue Antworten.
Premium-Zugang: Info und kostenfreies Probeexemplar


|
KURZINFO |
PRAXIS
|
VERORDNUNG |
AUSLEGUNGEN |

|