INFO-Paket
EnEV |
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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Baubestand,
bestehende Gebäude, Wohnungsbau, Einfamilienhaus, Sanierung,
Modernisierung, Energieberatung, Dachausbau, Spitzbogen,
EnEV-Nachweise, KfW-Förderung, dena Energiepass, Berechnungen,
Bauvolumen, Außendämmung, Grenzabstand, Landesbauordnungen
Problem: Die Energieeinsparverordnung (EnEV) begrenzt den
Jahres-Primärenergiebedarf von Gebäuden abhängig vom Verhältnis der
wärmeabgebenden Außenfläche des Gebäudes (A) zum beheizten
Bauvolumen (Ve). Wird bei Sanierungen im Baubestand ein
Wärmedämm-Verbundsystem auf die Außenwände angebracht, vergrößert
sich das Gebäudevolumen. Es stellt sich die Frage, welches
Gebäudevolumen bei den Berechnungen für die Energie-Nachweise zu
berücksichtigen ist.
Praxis: Einen Bauingenieur interessiert die Berechnung des
Gebäudevolumens gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) nach
Anbringung eines Wärmedämmverbundsystems von ca. 14 Zentimeter (cm)
Schichtdicke auf alle Fassaden. Aus der Sicht des Fragestellers
verändert sich mit größerem Gebäudevolumen der zulässige
Jahres-Primärenergiebedarf gemäß EnEV zufolge des veränderten A/Ve-Verhältnisses.
Die Gebäudehöhe beträgt in diesem Praxisfall 3,50 Meter (m) bis zur
Traufe. Die weiteren Maße des Gebäudes:
|
vor Sanierung |
nach Sanierung |
Gebäudegrundfläche |
10,00 m x 9,60 m |
10,28 m x
9,88 m |
Gebäudehöhe |
3,50 Meter (m) |
3,50 Meter
(m) |
Gebäudevolumen |
336,00 m³ |
345,6 m³ |
A/Ve |
0,832 |
0,817 |
Fragen: Ist der Nachweis für das Gebäude nach Festlegung der
Dämmschichtdicke für die neuen Außenmaße erneut zu führen? Sollte
die Volumenberechnung generell erst nach Ermittlung der
erforderlichen Wärmedämm-Dicke der Außenbauteile erfolgen?
Antwort:
12.08.2006 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten
EnEV-Nachweis
für saniertes Gebäude im Bestand
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