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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Altbau,
Altbauwohnung, Baujahr 1927, Heizung, Heizungsanlage, Gasbrenner,
Therme, Verkauf, Nachrüstpflichten
Problem + Praxis: Der Fragesteller ist Eigentümer einer Altbauwohnung (Baujahr 1927),
die er verkaufen möchte. Die Wohnungseigentumsanlage besteht aus neun Einheiten. Jede Wohnung
hat seit ca. 1990 eine eigene Energieversorgung über einen Gasbrenner (Therme).
Frage: Gibt es gemäß Energiesparverordnung (EnEV) in diesem Fall auch
Nachrüstpflichten?
Antwort:
08.05.2007 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten
Nachrüstpflichten in Altbauwohnung bei Verkauf
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