.
Frage:
In welchen Fällen der Erneuerung von Decken, die beheizte Räume
nach unten gegen Außenluft abgrenzen, werden Anforderungen nach
Energieeinsparverordnung gestellt?
Welche
Wärmedurchgangskoeffizienten werden im Rahmen des
Bauteilverfahrens nach Anhang 3 EnEV gefordert?Antwort:
1. Nach § 8 Abs. 1 Satz 1 sind bei beheizten
Räumen in Gebäuden, für die die Verordnung nach der Definition
des Geltungsbereiches gemäß § 1 i. V. m. § 2 gültig ist, insoweit
Anforderungen einzuhalten, als Maßnahmen nach Anhang 3 Nr. 1 bis
5 ausgeführt werden.
2.
Die angesprochenen Tatbestände in Anhang 3 EnEV sprechen jedoch
nur Decken an, die beheizte Räume nach oben gegen Außenluft
abgrenzen oder nach unten an unbeheizte Räume oder an das
Erdreich grenzen. Da der Maßnahmekatalog nach Anhang 3 EnEV die
Tatbestände abschließend regelt, sind damit keine Anforderungen
an die Erneuerung von Decken, die beheizte Räume nach unten
gegen Außenluft abgrenzen, gestellt.
3.
Einer energetischen Verbesserung von Decken, die beheizte Räume
nach unten gegen Außenluft
abgrenzen, steht jedoch nichts im Wege. In der Regel handelt es
sich hier um Tordurchfahrten
oder Gebäudeüberstände. Sofern keine anderen Anforderungen
entgegenstehen (z.B. Beachtung der lichten Durchfahrtshöhe) kann
eine zusätzliche Dämmung von außen oder auch von innen
angebracht werden.
Quelle: 20.06.2002
DIBt: 2. Staffel Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung

Update kostenfrei: Erfahren Sie
per E-Mail, wenn wir neue
Fragen und Antworten veröffentlichen.
Unser EnEV-Newsletter informiert Sie ca. alle zwei Wochen und Sie
bleiben auf dem Laufenden. Den Newsletter können Sie jederzeit
abbestellen.
|Ihr
Nutzen als Abonnent des kostenfreien EnEV-Newsletter


|
KURZINFO |
PRAXIS
|
VERORDNUNG |
AUSLEGUNGEN |
 |