.
18.12.2008
Achtung: Diese offiziellen Auslegungen sind jedoch
nicht rechtsverbindlich. Lesen Sie dazu unsere Interview mit Dr.
Jürgen Stock, Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung (BMVBS), Berlin und Bonn.
EnEV-Auslegungen und BMVBS-Informationen
27.09.2007
Auslegungen
zur Energieeinsparverordnung (EnEV)
22.03.2004
Experten-Interview:
EnEV-Recht aktuell
Alphabetische Übersicht der EnEV-Auslegungen
Anforderungen
und Berücksichtigung
von Wintergärten
Anforderungen
an leerstehende Gebäude
Anwendung
der Verordnung auf Gebäude aus
Raumzellen
Ausstattung
von Zentralheizungen
mit
Regelungseinrichtungen
Außerbetriebnahme
von Heizkesseln
Bagatellregelung
für Bauteilflächen
Bagatellregelung
für Dächer und untere Gebäudeabschlüsse
Beheizung
von Gebäuden mit
erneuerbaren Energien
Berechnungen für
Fußbodenheizung
Berechnungsansatz
für teilbeheizte
Keller
Bestimmung
des Jahres-Primärenergiebedarfs
bei Sonderformen der
Wärmeversorgung
Dämmung
beheizter Räume nach unten gegen
Außenluft
Einrechnung
von Verlusten und Gewinnen durch
Klimaanlagen
Energiebedarfsausweis
gemäß EnEV.
Erneuerung
des Außenputzes an bestehenden
Gebäude
Fernwärme
aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
(KWK)
Fugendurchlässigkeit
von Fenstern
Fenster:
Ermittlung des lichten Rohbaumaßes bei Fensteröffnungen - Definition
von Bezugsgrößen
Gemeinsamer
Nachweis für aneinander gereihte
Gebäude
Genehmigungs-
und
anzeigefreie Bauvorhaben
Luftdichtheit
Luftdichtheit und Mindestluftwechsel
Luftdichtheitsprüfung
Maßnahmen
zur Flachdacherneuerung
Maßnahmen
im Fassadenbereich an Sichtfachwerk
Mindestwärmeschutz
der Bodenplatte einer Halle
Nachweis
des spezifischen, auf die
wärmeübertragende
Umfassungsfläche
bezogenen Transmissionswärmeverlustes HT'
Nicht
begehbare oberste Geschossdecken
beheizter Räume
Normal
und niedrig beheizte Gebäude
Rohrleitungsdämmung
Vergleichskonstruktionen
Sanierungsmaßnahmen bei Glasdächern
Strahlungsheizungen,
niedrige Innentemperaturen
Update kostenfrei: Erfahren Sie
per E-Mail, wenn wir neue
Fragen und Antworten veröffentlichen.
Unser EnEV-Newsletter informiert Sie ca. alle zwei Wochen und Sie
bleiben auf dem Laufenden. Den Newsletter können Sie jederzeit
abbestellen.
|Ihr
Nutzen als Abonnent des kostenfreien EnEV-Newsletter
|
KURZINFO |
PRAXIS
|
VERORDNUNG |
AUSLEGUNGEN |
|