EnEV-online: Energieeinsparverordnung EnEV, Energiepass und Energieausweis

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EnEV 2004 - Kurzinfo

Kurzinfo: EnEV 2004 auf einen Blick

 

Für welche Praxisfälle gilt noch die EnEV 2004?

Gelten die 'alten' Nachrüstpflichten im Bestand?

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   Merkblatt: Energie-Nachweis für Gebäude
    INFO-Paket EnEV

 


Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2004) war vom 8. Dezember 2004 bis 30. September 2007 in Kraft. Seit dem 1. Oktober 2007 ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) in Kraft.
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EnEV 2007: Info, Texte und Praxis-Dialog

Für welche Praxisfälle gilt noch die 'alte' EnEV 2004?

Die alte EnEV 2004 gilt auch weiterhin für:

- neue Gebäude,
  für die der Bauantrag bis einschließlich
  30. September 2007 gestellt wurde,

- Änderungen oder Erweiterungen im Bestand,
  für die die Bauanzeige bis Ende September 2007
  erstattet wurde,

- nicht genehmigungsbedürftige Bauvorhaben,
  die den Gemeinden zur Kenntnis gebracht wurden und
  die man noch vor dem 1. Oktober 2007 beginnen
  durfte,

- nicht genehmigungsbedürftige Bauvorhaben,
  die bis 30. September 2007 bereits begonnen
  wurden.

Der Bauherr kann allerdings verlangen, dass nach der neuen EnEV 2007 verfahren wird, wenn die Behörde am 1. Oktober 2007 über den entsprechenden Bauantrag oder nach der entsprechenden Bauanzeige noch nicht bestandskräftig entschieden hat.
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EnEV 2007: § 28 Allgemeine Übergangsvorschriften
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INFO-Set EnEV: Energieausweis und EnEV 2007

Gelten die Nachrüstpflichten gemäß EnEV 2004?

Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) bezieht sich im § 30 Übergangsvorschriften zur Nachrüstung auch direkt auf die Nachrüstpflichten gemäß EnEV 2004, die bis 30. September 2007 gilt.
Die Behörden können sich ggf. darauf beziehen, falls Gebäudeeigentümer diese Pflichten noch nicht erfüllt haben.

- Alte Heizungen erneuern
Alte Heizkessel für flüssige oder gasförmige Brennstoffe, mit einer Nennwärmeleistung zwischen 4 und 400 Kilowatt, die vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut oder aufgestellt wurden, mussten gemäß EnEV 2004 bis zum 31. Dezember 2006 außer Betrieb genommen werden. Ausnahmen bildeten Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwertkessel sowie besondere Heizkessel beispielsweise Küchenherde und Geräte usw.

- Wärmeschutz durch Wärmedämmung
Die Nachrüstpflicht gemäß EnEV 2004 gilt auch weiterhin für ungedämmte, zugängliche Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie für Armaturen in unbeheizten Räumen.
Die Nachrüstpflicht gilt auch für nicht begehbare, aber zugängliche oberste Geschossdecken beheizter Räume. Der Wärmedurchgangskoeffizient darf 0,30 Watt pro Quadratmeter und Grad Kelvin W/(m²K) nicht überschreiten.

- Sonderregelung für kleine Wohngebäude
Die neue „gleitende“ Stichtagsregelung betrifft nur die Fälle von Eigentümern von Häusern mit maximal zwei Wohnungen, wo der Eigentümer am 1. Februar 2002 eine Wohnung selbst bewohnte. Für sie gilt auch die Regelung der EnEV 2004, die Zweijahresfrist zur Erfüllung der Nachrüstpflichten läuft jedoch erst zwei Jahre nach der Eigentumsübergabe ab.
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EnEV 2007: § 30 Übergangsvorschriften zur Nachrüstung
|INFO-Set EnEV: Energieausweis und EnEV 2007

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