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Frage:
Wie ist die Bereitstellung von Heizwärme auf der Basis von
industrieller Abwärme, Deponie- oder
Gichtgas und aus Müllverbrennungsanlagen beim Nachweis des
Jahres-Primärenergiebedarfs zu
bewerten?Antwort:
1. Die Berechnung des
Jahres-Primärenergiebedarfs erfolgt nach DIN V 4701-10:2001-02
unter Verwendung der in dieser Norm genannten
Primärenergiefaktoren.
2.
Für Nah- und Fernwärmenetz gibt die Norm lediglich Eckwerte für
die Fälle an, in denen die
Wärme
- zu 100 % aus Kraft-Wärme-Kopplung mit fossilem Brennstoff
- zu 100 % aus Kraft-Wärme-Kopplung mit erneuerbarem Brennstoff
- zu 100 % aus erneuerbarem Brennstoff ohne Kraft-Wärme-Kopplung
oder
- zu 100 % aus fossilem Brennstoff ohne Kraft-Wärme-Kopplung
gewonnen wird. Andere Fälle, insbesondere viele Mischfälle aus
der Praxis, sind mit einem in
der Norm angegebenen Rechenverfahren zu bestimmen.
3.
Wird jedoch Wärme aus industrieller Abwärme, aus
Müllverbrennung, aus Deponie- oder Gichtgas
in Nah- oder Fernwärmenetze eingespeist, so fehlt ein Maßstab
für die Bewertung.
4.
Die von der Norm erfassten erneuerbaren Brennstoffe zeichnen
sich durch die Eigenart aus,
dass für die aus ihnen gewonnene Wärme keine energetischen
Ressourcen aufgebracht werden.
Von vergleichbaren Verhältnissen ist auszugehen, wenn
Deponiegas, Gichtgas (Abfallprodukt der Stahlerzeugung) oder
Müll verbrannt wird, und die Wärme über Wärmenetze zur
Gebäudebeheizung verwendet wird. Die genannten Abfallstoffe
dürfen daher den erneuerbaren Brennstoffen gleichgesetzt werden,
wobei in Müllheizwerken der im Prozess mitverwendete Anteil
nicht erneuerbarer Energieträger berücksichtigt werden muss.
Werden die genannten Gase in dezentralen Anlagen (im Gebäude
selbst) verbrannt, so ist
analog zu verfahren.
5.
Bei der Nutzung industrieller Abwärme zu Heizzwecken dagegen
handelt es sich um einen
Koppelprozess, vergleichbar dem der Kraft-Wärme-Kopplung. Es ist
also vertretbar, dem ursächlichen Zweck der Produktion von
Gütern einen erheblichen Teil der für den Gesamtprozess
aufgewendeten Energie zuzuordnen, wie dies bei der
Kraft-Wärme-Kopplung für die Stromproduktion geschieht.
6.
Da aber die produzierten Güter meist nicht rein energetisch
beschreibbar sind wie der Strom, erschließen sich die in Rede
stehenden industriellen Prozesse nicht ohne weiteres dem
Rechenmodell für die Kraft-Wärme-Kopplung. Aufwändige
energiewirtschaftliche Gutachten zur
primärenergetischen Bewertung der jeweiligen Prozesse sind
jedoch unangemessen; der
Berechnungsaufwand ist im Sinne von § 17 EnEV in der Regel nicht
vertretbar und würde für die an sich wünschenswerte Nutzung im
Einzelfall ein Hemmnis bedeuten.
7.
Vor diesem Hintergrund darf bei Wärmenetzen, die deutlich
überwiegend durch Abwärme aus industriellen Produktionsprozessen
gespeist werden, derjenige Primärenergiefaktor nach DIN V
4701-10:2001-02 Tabelle C.4.1 verwendet werden, der dort für
Nah- und Fernwärme angegeben ist, die zu 100 % aus
Kraft-Wärme-Kopplung mit fossilen Energieträgern stammt.
Quelle: 06.01.2003
DIBt: 3. Staffel Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung

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