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Frage:
Bei einer ausführlichen Berechnung der Wärmeverluste über das
Erdreich sind diese monatsabhängig. Abweichend von anderen
Berechnungsverfahren wird damit auch HT' monatsabhängig. Wie ist
bei derartigen Werten der Nachweis der Einhaltung des zulässigen
Höchstwertes nach EnEV zu führen?Antwort:
1. Nach Anhang 1 Nr. 2.1 EnEV sind die
Berechnungen des Jahresheizwärmebedarfs und der damit
eingeschlossenen Transmissionswärme-Verluste nach DIN V
4108-6:2000-11 zu führen.
Der Wärmeverlust über das Erdreich kann danach im
Monatsbilanzverfahren in Anwendung von DIN EN ISO 13 370:1998
unter Benutzung des thermischen Leitwerts über das Erdreich
ermittelt werden. Dieses Verfahren ermöglicht bei Anwendung der
monatlichen Wärmebilanzen, den gegenüber den monatlichen
Lufttemperaturen zweitversetzten Jahresgang der
Erdreichtemperatur zu berücksichtigen. Der spezifische, auf die
wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene
Transmissions-Wärmeverlust wird dabei für jeden Monat angegeben.
Wegen der unterschiedlichen monatlichen Bedingungen für das
Klima ergeben sich auch unterschiedliche Ist-Werte.
2.
Zur Ermittlung des spezifischen, auf die wärmeübertragende
Umfassungsfläche bezogenen
Transmissionswärmeverlustes im Sinne der Vorgaben der
Energieeinsparverordnung ist es
deshalb notwendig, einen durchschnittlichen Ist-Wert zu bilden.
Dabei sind die Verluste über Erdreich als Mittelwert der
entsprechenden Monatswerte innerhalb der Heizperiode anzusetzen.
Das sommerliche Verhalten zur Ermittlung der
Transmissionswärmeverluste bleibt unberücksichtigt, da es für
die Energiebilanz nicht relevant ist.
3.
Neben der genauen Ermittlung von monatsabhängigen Verlustwerten
über das Erdreich zur Bestimmung des
Jahres-Primärenergiebedarfes kann für die Ermittlung
Transmissionswärmeverluste parallel auch das vereinfachte
Verfahren mittels Temperatur-Korrekturfaktoren verwendet werden.
Ein derartiger Wert ist nicht monatsabhängig und kann als
Ist-Wert für den Nachweis nach EnEV herangezogen werden. Der
Vorteil der ausführlichen Berechnung wird dann für den Nachweis
der Einhaltung des zulässigen Höchstwertes des spezifischen, auf
die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen
Transmissionswärmeverlustes nicht genutzt.
Quelle: 06.01.2003
3. Staffel Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung

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