EnEV-online: Energieeinsparverordnung EnEV, Energiepass und Energieausweis

.

EnEV 2004 - § 10

EnEV 2004

Aufrechterhaltung der energetischen Qualität

   Home + Aktuell
   Alle Regeln
   EnEV 2004 Praxis
   · Praxis-Dialog
 · Auslegungen
 · Kurz-Info
 · EnEV 04 Text
   Dienstleister
.
   Service + Dialog
   Premium-Login
   Zugang bestellen
   Kombi-Paket
   GEG-Newsletter
   Praxis-Hilfen
   Kontakt | AGB
   Impressum
   Datenschutz

   Merkblatt: Energie-Nachweis für Gebäude
    INFO-Paket EnEV

.
(1) Außenbauteile dürfen nicht in einer Weise verändert werden, dass die energetische Qualität des Gebäudes verschlechtert wird. Das Gleiche gilt für Anlagen nach dem Abschnitt 4, soweit sie zum Nachweis der Anforderungen energieeinsparrechtlicher Vorschriften des Bundes zu berücksichtigen waren.

(2) Energiebedarfssenkende Einrichtungen in Anlagen nach Absatz 1 sind betriebsbereit zu erhalten und bestimmungsgemäß zu nutzen. Satz 1 gilt als erfüllt, soweit der Einfluss einer energiebedarfssenkenden Einrichtung auf den Jahres-Primärenergiebedarf durch anlagentechnische oder bauliche Maßnahmen ausgeglichen wird.

(3) Heizungs- und Warmwasseranlagen sowie raumlufttechnische Anlagen sind sachgerecht zu bedienen, zu warten und instand zu halten. Für die Wartung und Instandhaltung ist Fachkunde erforderlich. Fachkundig ist, wer die zur Wartung und Instandhaltung notwendigen Fachkenntnisse und Fertigkeiten besitzt.

Zum Anfang der Seite

Update kostenfrei: Erfahren Sie per E-Mail, wenn Sie neue
Informationen in EnEV-online finden. Unser EnEV-Newsletter informiert Sie ca. alle zwei Wochen und Sie bleiben auf dem Laufenden. Den Newsletter können Sie jederzeit abbestellen.
|
Ihr Nutzen als Abonnent des kostenfreien EnEV-Newsletter

Zum Anfang der Seite

             Professionelle Praxishilfen download und bestellen


KURZINFO  |  PRAXIS  |  VERORDNUNG  |  AUSLEGUNGEN  |



Wichtige Hinweise:
Sie finden hier den Text der Energieeinsparverordnung vom 8. Dezember 2004. Wir haben ihn mit größter Sorgfalt veröffentlicht, können jedoch für etwaige Fehler nicht haften. Die offizielle, gültige Version der EnEV 2004 ist im Bundesgesetzblatt erschienen. Internet: www.bundesgesetzblatt.de

 

       Impressum

© 1999-2024 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing.UT., Freie Architektin, Stuttgart