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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis,
Berechnungen und Nachweise gemäß
Energieeinsparverordnung (EnEV)
Problem: Der Fensterflächenanteil wird in der
Energieeinspar-Verordnung (EnEV) klar definiert. Die in den Fensterflächenanteil einfließenden Größen sind nach
EnEV: - Fläche Außenfenster, - Fläche Außenwand, - bei ausgebauten Dachgeschossen (DG) auch:
- Fläche Dachfenster, - Fläche Dachschrägen (mit Wärmeabgabe).
Die "Dachfläche" wird aus Sicht des Fragstellers leider nicht
erwähnt. In einigen Berechnungsprogrammen und EnEV-Kommentaren
wird die Fläche eines Flachdaches / Dachterrasse wie eine
Außenwand berücksichtigt, in anderen nicht.
Fragen: Wie wird demnach beispielsweise die Fläche eines Flachdaches
über einem Vollgeschoss (kein Dachgeschoss) im
Fensterflächenanteil berücksichtigt? Wie wird ein Gebäude mit
einem Fensterflächenanteil von 100 Prozent, das den Werten der
Spalten 5 und 6 in Tabelle 1, Anhang 1 und dem Ansatz des
sommerlichen Wärmeschutzes zugrunde gelegt wurde gemäß EnEV
definiert?
a) Ein Gebäude mit Außenwänden und Dach aus Glas (Gewächshaus)
b) Ein Gebäude mit geschlossenem Dach und 100 Prozent
Außenwänden aus Glas, was bei Glasanteilen im Dach zu Werten
über 100 Prozent führen würde (ähnlich wie Heizwert und
Brennwert).
Findet sich hierzu eine amtliche Aussage?
Wie
lautete der Ansatz des Gesetzgebers?
Antwort:
16.09.2004 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten
Definition
Fensterflächenanteil gemäß EnEV
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