EnEV-online: Energieeinsparverordnung EnEV, Energiepass und Energieausweis

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Energie-Nachweise Definition Fensterflächenanteil gemäß EnEV
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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis,
Berechnungen und Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV)

Problem: Der Fensterflächenanteil wird in der Energieeinspar-Verordnung (EnEV) klar definiert. Die in den Fensterflächenanteil einfließenden Größen sind nach EnEV:
- Fläche Außenfenster,
- Fläche Außenwand,
- bei ausgebauten Dachgeschossen (DG) auch:
- Fläche Dachfenster,
- Fläche Dachschrägen (mit Wärmeabgabe).

Die "Dachfläche" wird aus Sicht des Fragstellers leider nicht erwähnt. In einigen Berechnungsprogrammen und EnEV-Kommentaren wird die Fläche eines Flachdaches / Dachterrasse wie eine Außenwand berücksichtigt, in anderen nicht.

Fragen: Wie wird demnach beispielsweise die Fläche eines Flachdaches über einem Vollgeschoss (kein Dachgeschoss) im Fensterflächenanteil berücksichtigt? Wie wird ein Gebäude mit einem Fensterflächenanteil von 100 Prozent, das den Werten der Spalten 5 und 6 in Tabelle 1, Anhang 1 und dem Ansatz des sommerlichen Wärmeschutzes zugrunde gelegt wurde – gemäß EnEV definiert?

a) Ein Gebäude mit Außenwänden und Dach aus Glas (Gewächshaus)

b) Ein Gebäude mit geschlossenem Dach und 100 Prozent Außenwänden aus Glas, was bei Glasanteilen im Dach zu Werten über 100 Prozent führen würde (ähnlich wie Heizwert und Brennwert).

Findet sich hierzu eine amtliche Aussage?
Wie lautete der Ansatz des Gesetzgebers?

Antwort: 16.09.2004 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

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