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Altbau-Sanierung

Berücksichtigung des Dachbodens
in der Altbau-Sanierung

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   Merkblatt: Energie-Nachweis für Gebäude 
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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Forderungen an die Sanierung der obersten Geschossdecke, Sanierung bestehender Gebäude,
Dämmung obere Geschossdecke

Problem: In der Energieeinsparverordnung (EnEV) § 9 „Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden“, Absatz 3, steht sinngemäß, dass nicht begehbare, aber zugängliche obere Geschossdecken beheizter Räume gedämmt werden müssen.

Praxis: Es handelt sich in diesem Fall um einen „klassischen“ Dachboden eines Altbaus, der sowohl zugänglich als auch begehbar ist.

Verordnung: „EnEV - § 9 Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden: "... (3) Eigentümer von Gebäuden mit normalen Innentemperaturen müssen nicht begehbare, aber zugängliche oberste Geschossdecken beheizter Räume bis zum 31. Dezember 2006 so dämmen, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der Geschossdecke 0,30 Watt/(m²×K) nicht überschreitet."

Frage: Ist der Dachboden im Sinne der EnEV begehbar oder nicht? Muss der Bauherr nachdämmen?

Antwort: 27.09.2004 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

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