INFO-Paket
EnEV |
.
Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Anforderungen der Energieeinsparverordnung
(EnEV) und
Förder-Bedingungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Berechnungen Wohnbau-Bestand,
Nachweise gemäß EnEV und KfW
Problem: Es handelt sich in diesem Fall um ein Wohngebäude mit einer
Raumhöhen von ca. 3,50 m und einem Verhältnis der
wärmeabgebenden Außenhülle zum beheizten Volumen (A/V) von 0,55
m-1 das die Anforderungen der
Energieeinsparverordnung (EnEV) erfüllt. Wenn der
vorausberechnete Jahres-Primärenergiebedarf QP unter
95,7 kWh/(m²·a) liegt erlangt das Wohngebäude den Status eines
Niedrigenergiehauses im Bestand gemäß Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW) und berechtigt zum Antrag eines
Teilschuldenerlasses.
Verordnung: Der Wert QP wird gemäß EnEV mit einer fiktiven
Gebäudenutzfläche (AN) ermittelt als 32 Prozent (%)
des beheizten Gebäudevolumens
[ AN = 0,32 x Ve ] berechnet und weicht
somit in diesem Fall um ca. 60 Prozent von der realen
Gebäudenutzfläche ab. Der berechnete QP -Wert unter
Berücksichtigung der realen Gebäudenutzfläche liegt bei ca. 150
kWh/(m²·a) und somit erheblich über dem zulässigen Wert.
Berechnet man dasselbe Gebäude jedoch als Nichtwohngebäude so
liegt der QP-Wert ca. 30 Prozent über dem zulässigen
Wert von 23,2 kWh/(m³·a). D.h. das Gebäude erfüllt die
Anforderungen der EnEV weil bei Wohngebäuden keine Rücksicht auf
die Geschosshöhe genommen wird bei dem auf die Grundfläche
bezogenen Nachweisverfahren.
Frage: Trifft es zu, dass dieses Wohngebäude den Status eines
Niedrigenergiehaus im Bestand gemäß KfW-Kriterien erfüllt und
somit zum Antrag auf einen Teilschuldenerlass berechtigt, wenn
der berechnet Jahres-Primärenergiebedarf unter 95,7 kWh/(m²·a)
liegt?
Antwort:
10.10.2004 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten
Niedrigenergiehaus
im Baubestand
Premium-Zugang: Experten-Service für Spezialisten
Über 300 Antworten auf EnEV-Praxisfragen finden Sie
in unserem Premium-Bereich. Per E-Mail erfahren Sie ca.
alle zwei Wochen über Downloads und neue Antworten.
Premium-Zugang: Info und kostenfreies Probeexemplar


|
KURZINFO |
PRAXIS
|
VERORDNUNG |
AUSLEGUNGEN |

|