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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Verpflichten konstruktive Baumaßnahmen auch
zur Verbesserung
der Wärmedämmung gemäß Energieeinsparverordnung? Sanierung Baubestand, Außenwand, Betonfassade,
EnEV-Anforderungen
Problem: Es handelt sich hier um die Sanierung einer vorgehängten
Betonfassade und um die Frage in wie weit die Anforderungen der
Energieeinsparverordnung erfüllt werden müssen.
Praxis-Beispiel:
Bei dieser Maßnahme werden die Elemente der Betonfassade
abgehängt mit dem Zweck die Befestigung zu ertüchtigen.
Anschließend werden die Beton-Elemente der Fassade wieder
angehängt. Der U-Wert der Außenwand liegt bei 0,61 W/(m²·K).
Fragen: Gelten für diese Sanierungs-Maßnahmen auch die Anforderungen
der Energieeinspar-Verordnung (EnEV) an bestehende Gebäude? Muss
der U-Wert der Betonfassade auf 0,45 W/(m²·K) verbessert werden?
Antwort:
12.11.2004 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten
EnEV
bei Sanierung einer vorgehängten Betonfassade
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