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Altbau-Sanierung

EnEV-Anforderungen bei der
Sanierung einer vorgehängten Betonfassade

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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Verpflichten konstruktive Baumaßnahmen auch zur Verbesserung der Wärmedämmung gemäß Energieeinsparverordnung? Sanierung Baubestand, Außenwand, Betonfassade, EnEV-Anforderungen

Problem: Es handelt sich hier um die Sanierung einer vorgehängten Betonfassade und um die Frage in wie weit die Anforderungen der Energieeinsparverordnung erfüllt werden müssen.

Praxis-Beispiel: Bei dieser Maßnahme werden die Elemente der Betonfassade abgehängt mit dem Zweck die Befestigung zu ertüchtigen. Anschließend werden die Beton-Elemente der Fassade wieder angehängt. Der U-Wert der Außenwand liegt bei 0,61 W/(m²·K).

Fragen: Gelten für diese Sanierungs-Maßnahmen auch die Anforderungen der Energieeinspar-Verordnung (EnEV) an bestehende Gebäude? Muss der U-Wert der Betonfassade auf 0,45 W/(m²·K) verbessert werden?

Antwort: 12.11.2004 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

Antwort im Premium-Bereich EnEV bei Sanierung einer vorgehängten Betonfassade

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