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Energie-Nachweise

Nachweise für Kühlräume
eines Lebensmittelmarktes

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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Berücksichtigung der Innentemperaturen einzelner Räume bei den Nachweisen der Anforderungen gemäß Energieeinsparverordnung, Neubau, Nicht-Wohnungsbau, EnEV-Berechnungen und -Nachweise

Problem + Praxis: Es handelt sich um einen Lebensmittelmarkt in der Planung befindet. Es sind u.a. auch diverse Kühlräume mit verschiedenen Innen-Temperaturen einzuplanen. Die Kühlung soll zentral, jedoch unabhängig von der sonstigen Heizungs- und Lüftungstechnik erfolgen.

Frage: Sind gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) diese Kühlräume als eigenständige Bilanzzonen zu berücksichtigen, oder können sie, wie die sonstigen Kühleinrichtungen im Lebensmittelmarkt, bei der Nachweis-Berechnung unberücksichtigt bleiben?

Antwort: 12.11.2004 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

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