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EnEV-Nachweis für Fertighaus mit Selbstausbau

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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Neubau, Wohnhaus, Fertighaus, Selbstausbau, Heizung, EnEV-Nachweise

Problem: Es handelt sich in diesem Fall um neue Wohnhäuser, die als Ausbauhäuser angeboten werden. Die Bauherren sind für die Auswahl, Bestellung und Einbau der Heizungsanlagen verantwortlich. Den Anbietern der Fertighäuser ist die Wirkungsweise und Konformität zur Energieeinsparverordnung (EnEV) dieser Heizungsanlagen nicht immer detailliert bekannt.

Fragen: Inwieweit sind die Fertighaus-Hersteller gefordert, in diesen Fällen einen kompletten Nachweis zu erstellen? Ist es ausreichend nur die Gebäudedaten zu erfassen und einen spezifischen Transmissions-Wärmeverlust von 30 Prozent unter der erlaubten Höhe nachzuweisen? Wer ist berechtigt die kompletten EnEV-Nachweise auszustellen und zu unterschreiben?

Antwort: 22.11.2004 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

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