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Nachweis für Wärmebrücken und Anlagentechnik

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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Dokumentation der Angaben und Rechenergebnisse im Energienachweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) Wärmebrücken, Anlagentechnik, Angaben, Dokumentation

Problem: Es handelt sich hier um die Dokumentation der Angaben und der Art der Nachweisführung in den Ausweisen gemäß Energieeinspar-Verordnung (EnEV). Diese Nachweisführung dient auch der Vermeidung von Wärmebrücken. Dabei kann man auch die Option “Verwendung der Konstruktionsbeispiele gemäß DIN 4108“ wahrnehmen. Bezüglich der Anlagentechnik erfolgt der EnEV-Nachweis u. a. auch unter Verwendung von Herstellerangaben.

Fragen: 1. Welche Angaben muss der EnEV-Nachweis bezüglich der Wärmebrücken aufweisen, wenn die Option "Verwendung der Konstruktions-Beispiele gemäß DIN 4108" genutzt wurde? Muss der Ausweis-Aussteller auch entsprechende objektbezogene Lösungen dokumentieren oder ist ein entsprechender Hinweis im EnEV-Nachweis ausreichend? 2. Welche Daten und Rechenergebnisse sind im EnEV-Nachweis zu dokumentieren, im Falle dass für die Berechnung der Anlagentechnik Herstellerangaben verwendet wurden?

Antwort: 22.11.2004 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

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