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EnEV-Nachweis für Anbau an Produktionshalle

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   Merkblatt: Energie-Nachweis für Gebäude 
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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Geltungsbereich der EnEV, Gebäude mit niedrigen Innentemperaturen, Nachweis

Problem + Praxis: Ein Bauherr plant die Errichtung eines Anbaus an eine bestehende Produktionshalle. Die rechteckige Grundfläche beträgt 31 Meter (m) mal 30 m, d.h. sie ist insgesamt 930 Quadratmeter (m²) groß. Der Bruttorauminhalt beträgt 7.205 Kubikmeter (m³). In dem geplanten Anbau sollen zukünftig Motorenteile (Kolben, Ventile usw.) maschinell gehärtet werden. Für die Erweiterungshalle ist keine Beheizung vorgesehen, da die erforderlichen Raumlufttemperaturen gemäß Arbeitsstättenverordnung allein durch die Abwärme der Härtungsöfen erreicht werden. Gegebenfalls werden sogar intensive Lüftungen zur Kühlung der durch die Abwärme der Anlagen erhitzten Raumluft erforderlich.

Fragen: Wie ist in diesem Praxis-Fall mit den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) zu verfahren? Ist ein EnEV-Nachweis erforderlich? Wenn kein Nachweis benötigt wird, gibt es hingegen bestimmte Mindest-Anforderungen, die es zu erfüllen gilt?

Antwort: 29.07.2005 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

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