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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Wohnungsbau, Baubestand, bestehende Gebäude, Sanierung,
Anforderungen EnEV, Dämmung Kellerdecke, Anforderungen
Wärmdämmung bei Sanierungsmaßnahmen
Problem + Frage: Der Fragesteller ist ein Bauherr. Ihn interessiert ob es
nicht Pflicht sei bei Sanierungen im Baubestand die Decke
zwischen Erdgeschoss (EG) und dem unbeheizten Kellergeschoss
(KG) gemäß den maximalen U-Werten gemäß Energieeinsparverordnung
(EnEV) nachträglich zu dämmen.
Nach mündlicher Aussage des
Vermieters sei diese Maßnahmen nicht erforderlich, da seines
Wissens der EnEV-Nachweis für das Gebäude ohnehin erfüllt sei,
in dessen Rahmen nur der maximale Wärmedurchgang durch die
Außenhülle berücksichtigt wird.
Aus der Sicht des Fragestellers
ist es jedoch für Bewohner einer Erdgeschoss-Wohnung geradewegs
unzumutbar, dass diese selbst nach einer Sanierung "gemäß
EnEV-Vorgaben" im Winter einer "enormen Fußkälte" ausgesetzt
seien durch die ungedämmte Beton-Decke zu dem unbeheizten Keller
Kellergeschoss (KG). Der Fragesteller findet es
energetisch betrachtet recht "kurios" dass der Wärmeverlust
durch die Kellerdecke zum unbeheizten Keller nach EnEV erlaubt
sein soll und dass in der EnEV angeblich keine Dämmung der
Kellerdecke o. ä. Dämmmaßnahmen vorgeschrieben seien.
Fazit unseres Fragestellers:
Wenn dem so sein sollte, wäre es ein Stückwerk in der EnEV, der
dringend mit der neuen EnEV 2006 nachgebessert werden muss!!!
Antwort:
05.09.2005 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten
Einhaltung der EnEV bei Sanierung im Wohnbestand
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