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Energie-Nachweise

EnEV-Nachweise für Reihenhäuser

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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, EnEV, Nachweise, Neubau, Reihenhaus, Einzelgebäude, Wohnanlage

Problem + Praxis: Bei der Ausstellung von Energie-Nachweise stellt sich immer wieder die Frage nach der Abgrenzung von Einzelgebäuden. Energie-Nachweise sind für jedes Gebäude auszustellen. Die Fragesteller interessiert insbesondere wie Reihenhäuser, die als eine Liegenschaft eingetragen sind sowie eine Wohnanlage mit 10 Aufgängen und Brandwänden alle 30 Meter (m) im Sinne der EnEV-Nachweisführung zu behandeln sind.

Fragen: Sind Reihenhäuser, die als eine Liegenschaft eingetragen sind, jeweils Einzelgebäude? Ist eine Wohnanlage mit zehn Aufgängen und Brandwänden alle 30 Meter (m) als ein einzelnes Gebäude zu behandeln? Oder handelt es sich in den genannten Praxisfällen um "gemeinsam errichtete Gebäude" im Sinne der Energieeinsparverordnung (EnEV)?

Antwort: 12.12.2005 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

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