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Heizungstechnik Pellets-Heizung im
EnEV-Nachweis für neue Doppelhaushälfte
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   Merkblatt: Energie-Nachweis für Gebäude 
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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Wohnungsbau, Neubau, Heizungstechnik, Pellets-Heizung, erneuerbare Energien, Nachweise, EnEV-Berechnung, KfW-60-Förderkriterien

Problem: Es handelt sich um den Nachweis einer neuen Doppelhaushälfte zur Erfüllung der Kriterien der KfW-60-Förderung. Die Planer beabsichtigen eine Pellets-Heizung einzubauen und fragen wie die Berechnungen gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) durchzuführen sind.

Praxis: Die Fragesteller planen derzeit den Bau einer Doppelhaushälfte (DHH), die mit einer Pellets-Heizung ausgestattet sein soll. Auch soll die Doppelhaushälfte die Förderkriterien der Kreditanstalt für Wideraufbau KfW-60-Anforderungen erfüllen.

Verordnung: Für Bestandsgebäude gilt ein Primärenergiefaktor von 0,2 (gemäß DIN 4710-10). Dieser berücksichtigt nur den nicht-erneuerbaren Teil der Energie. Mit dieser Definition wäre aus Sicht der Fragesteller der geforderte Primärenergieverbrauch für KfW-60-Häuser praktisch stets erfüllt, wenn erneuerbare Energieträger eingesetzt werden. In diesem Fall gälte es lediglich die Anforderung an die Transmissionswärmeverluste zu berücksichtigen.

Fragen: Wie wird dieser Tatsache in der Anlagenaufwandszahl für neu zu errichtende Gebäude Rechnung getragen? Wie wird die Anlagenaufwandszahl ep für die Pellets-Heizung für neue Gebäude ermitteln? Wird dabei nur der nicht-erneuerbare Energie-Anteil bewertet?

Antwort: 07.03.2006 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

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