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EnEV |
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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Wohnungsbau,
Baubestand, Ausbau Dachboden, EnEV-Nachweise, Wärmeschutz,
Wärmedämmung, Dachkonstruktion, Dachisolierung, Luftdichtheit
Problem: Es handelt sich um einen Dachboden, der 2004 zu
einer Wohnung ausgebaut wurde. Ein Prüfbericht des Statikers zur
Einhaltung der Energieeinsparverordnung liegt vor. Die
Bauherrn haben bemerkt, dass es aus den Fugen,
Toilettendrückergarnituren und, Kniestocktüren zieht. Ein
beauftragter Installateur erklärte bei der Abnahme, dass der
Architekt es versäumt hätte die die Gebäudehülle richtliniengemäß zu
isolieren.
Praxis: Die Fragesteller haben im Dezember 2003 einen
Dachboden erworben. Im Jahr 2004 wurde dieser zu Wohnzwecken
ausgebaut und fertig gestellt. Im Bauantrag wurde die Einhaltung des
Wärme- und Schallschutzes gefordert. Ein Prüfbericht des Statikers
zur EnEV liegt den Bauherrn vor. Aus Sicht des Fragestellers wurde
der Bericht jedoch unter Einbeziehung der Solldaten erstellt und
berücksichtigt nicht den Ist-Stand des Dachbodens. Der beauftragte
Installateur erklärte dem Bauherrn bei der Bauabnahme, dass der
Architekt es versäumt hätte die innere Abdichtfolie um den unteren
Bereich des Drempels zu ziehen. Der Baukörper sei nicht
richtlinien-konform gedämmt. Die Bauherren haben festgestellt, dass
aus den Fugen der Toilettendrücker-Garnituren und der Kniestocktüren
ein Luftzug bemerkbar ist.
Frage: Liegt ein Versäumnis des Architekten vor und wie kann
der Bauherr weiter vorgehen?
Antwort:
07.03.2006 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten
EnEV-gerechter
Ausbau des Dachbodens zur Wohnung
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