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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Neubau,
EnEV-Nachweis, Konstruktion, Wärmschutz, Wärmebrücken,
Gleichwertigkeits-Nachweis, EnEV-Nachweis, Mauerwerk, DIN 4108
Beiblatt 2
Problem:
Anwendung der DIN 4108 Beiblatt 2 (Wärmeschutz und
Energie-Einsparung in Gebäuden - Wärmebrücken - Planungs- und
Ausführungsbeispiele) bei der Berücksichtigung der
Wärmebrücken-Berechnung im Nachweis gemäß Energieeinsparverordnung
(EnEV).
Praxis: Einem Architekten
ist bei der Planung aufgefallen, dass in der DIN 4108 Beiblatt 2,
Ausgabe 01.2004, für sämtlichen Details für außengedämmtes
Mauerwerk, Folgendes zutrifft:
- die äußere Wärmedämmung
ist mindestens 100 Millimeter (mm) dick,
- das Dämm-Material weist eine Wärmeleitfähigkeit von
mindestens 0,04 Watt pro Meter Kelvin (W/(m∙K)) auf,
- das Mauerwerk ist mindestens 150 mm (0,15 m) dick,
mit einer Wärmeleitfähigkeit von über 0,21 W/(m∙K).
Bei einer vorliegenden Konstruktion
besteht der Regelaufbau der Außenwand wie folgt:
- Außendämmung 80 mm (0,08 m) dick,
mit einer Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W/(m∙K),
- Mauerwerk 240 mm (0,24 m) dick,
mit einer Wärmeleitfähigkeit von 0,180 W/(m∙K).
Frage: Ist diese
Konstruktion als gleichwertig anzusehen, obwohl - wenn man die
einzelnen Schichten betrachtet - die Anforderung an die Dämmung
leicht unterschritten wird?
Antwort:
10.03.2006 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten
Wärmebrücken
im EnEV-Nachweis berücksichtigen
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