EnEV-online: Energieeinsparverordnung EnEV, Energiepass und Energieausweis

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Lüftungstechnik

Entrauchungsöffnungen für Aufzugsschächte
in Bürogebäuden im EnEV-Nachweis

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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Neubau, Nicht-Wohnungsbau, Bürogebäude, Berechnungen, EnEV-Nachweis, Öffnungen, Entrauchungsschächte, Klappen, Bayerische Bauordnung (BayBO), Brandenburgische Bauordnung (BbgBO), Landesbauordnung Rheinland-Pfalz, (LBauO), Landesbauordnung Niedersachsen,  Sächsische Bauordnung (SächsBO)

Problem: Es handelt sich um die Entrauchungsöffnungen für Aufzugsschächte in Bürogebäuden und die Art und Weise wie sie bei der Berechnung für die Nachweise gemäß Energieeinspar-Verordnung (EnEV) berücksichtigt werden.

Praxis: Der Fragesteller bezieht sich auf den Praxisfall eines Bürogebäudes mit einer Bruttogrundrissfläche (BGF) von 6.500 Quadratmeter (m²). Die Entrauchungsöffnungen für die Aufzugschächte in der Gebäudehülle ergeben insgesamt eine Fläche von 0,4 m².

Fragen: Wie sind diese notwendigen Öffnungen in den EnEV-Nachweisen zu berücksichtigen? Muss man sie in der Berechnung des oben beschriebenen Bürogebäudes berücksichtigen?

Antwort: 17.07.2006 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

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       im EnEV-Nachweis

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