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Nachweis-Berechnungen für neues Schwimmbad

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   Merkblatt: Energie-Nachweis für Gebäude 
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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Neubau, Nicht-Wohnungsbau, Schwimmbäder, Anwendung DIN 4108-6, Berechnung, EnEV-Nachweis, Temperaturzonen

Problem: Die Fragesteller sind ein Ingenieurbüro, die für ein Schwimmbad den Nachweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) führen sollen. Aufgrund der unterschiedlichen Innenraum-Lufttemperaturen im Schwimmbad stellt sich die Frage, wie der Nachweis geführt wird.

Praxis: Für die Nachweis-Berechnungen eines Schwimmbades stellen sich für den Fragesteller folgende praktischen Überlegungen und Fragen: Aufgrund der unterschiedlichen Temperaturen im Gebäude von 15 bis 32 Grad Celsius (°C) müsste das gesamte Bad in ca. vier Temperaturzonen aufgeteilt werden. Dann würden sich gemäß der DIN 4108-6 (Berechnung des Jahresheizwärme- und des Jahresheizenergiebedarfs) Abs. 5.3 zu Systemgrenzen, die durchschnittlichen Innentemperaturen um nicht mehr als 4 Grad Kelvin (K) unterscheiden. Aus der Sicht des Fragestellers können sich die Angaben für die Anlagentechnik nur auf die Angabe der maximalen Anlagen-Aufwandszahl beziehen.

Fragen: Ist die Einteilung in Temperaturzonen EnEV-konform oder gelten für Bäder abweichende Vorschriften? Sind die Temperaturzonen im Schwimmbad zusätzlich nach niedrigen und normalen Innentemperaturen einzuteilen? Müssen bei der Berechnung für die einzelnen Zonen die trennenden Bauteile berücksichtigt werden? Sind die internen Wärmegewinne mit 5 Watt pro Quadratmeter (W/m²) zu berechnen? Welche weiteren Hinweise auf Literatur zu dieser Problematik könnten weiterhelfen?

Antwort: 07.04.2006 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

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