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Altbau-Sanierung

Wärmeschutz-Werte bestimmen
anhand des Baujahrs im Bestand

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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Baubestand, Wohnungsbau, Wärmeschutz, wärmeschutztechnische Kennwerte, Baujahr, Ermittlung Wärmeschutz, rechtliche Bestimmungen, Wärmeschutzverordnung, Energieeinsparverordnung, Wertermittlung, Immobilienbewertung

Problem + Praxis: Die Fragesteller beabsichtigen eine Wohnung zu erwerben. Aus ihrer Sicht sind für den Wert einer Immobilie die Lage des Objektes sowie deren Wärmedämmung entscheidend.
In Bezug auf das Baujahr könnten aus der Sicht des Fragestellers auch die folgende „Basiseckpunkte“ für den Wärmschutz-Standard definiert werden:

  • Baujahr nach 1977: erstmalige Einführung der Wärmeschutzverordnung (WSchVO) auf der Grundlage des Energieeinsparungsgesetz (EnEG)

  • Baujahr nach 1984: Novellierung der Wärmeschutzverordnung (WSchVO 1984)

  • Baujahr nach 1995: Novellierung der Wärmeschutzverordnung (WSchVO 1995)

  • Baujahr nach 2002: Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2002).

Es stellt sich die Frage wie verlässlich diese Anforderungen jeweils eingehalten wurden, ob sie auch in der Praxis überprüft wurden. Inwieweit können sich Fachleute und Bauherren an diesen Werten orientieren sie bei Bewertung eines Gebäudes in Betracht ziehen?

Fragen: Kann das Baujahr eines Wohnobjektes ausschlaggebend für den Wärmeschutzstandard bzw. für den Wert eines Gebäudes sein? Wurde bei der Bauabnahme die Einhaltung bestimmter Wärmedurchgangs-Werte der Gebäudeaußenhülle kontrolliert? Wie entscheidend sind die Differenzen zwischen den unterschiedlichen Baujahren: beispielsweise vor oder nach 1977 ohne Garantie für die Wärmedämmung? Treffen die genannten „Basispunkte“ im Baubestand in der Praxis erfahrungsgemäß zu Gibt es auch andere relevante „Basispunkte“, die es zu beachten gilt?

Antwort: 28.04.2006 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

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