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EnEV |
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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Baubestand,
Wohnungsbau, Wohnhaus, eingeschossiges Gebäude, Aufstockung,
EnEV-Nachweis, Anlagentechnik, Heizung
Problem: Die Energieeinsparverordnung fordert bei größeren
baulichen Erweiterungen im Baubestand auch den Nachweis der
Energieeinsparung. Es stellt sich die Frage wie bei der
Nachweis-Ausstellung für eine Wohnhaus-Aufstockung vorzugehen ist,
wenn vom Bestand keine detaillierten baulichen Angaben vorhanden
sind und dieser auch nicht verändert werden soll.
Praxis: Der Fragesteller ist Bauingenieur. Für einen Bauherrn
plant er zurzeit die Aufstockung eines eingeschossigen Wohnhauses.
Dabei soll ein vollständiges, zusammenhängendes Geschoss mit über 30
Kubikmeter errichtet werden. Zu dem Bestandsgebäude fehlen
zuverlässige bauliche Aussagen. Der Bauherr wünscht auch, dass das
bestehende Wohngebäude nicht verändert werden soll, beispielsweise
die Kellerdecke über dem unbeheizten Keller.
Frage: Muss bei der Berechnung für den EnEV-Nachweis das
gesamte Gebäude betrachtet werden oder kann man, wie bei Anbauten
über 100 Kubikmeter (m³), die vorhandene Heizungs-Anlage als
Nahwärme im Bestand ansetzen und nur das neue obere Geschoss
nachweisen?
Antwort:
19.07.2006 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten
EnEV-Nachweis
für Aufstockung eines eingeschossigen Wohnhauses im Bestand
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