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Altbau-Sanierung

EnEV-Nachweis für Aufstockung eines eingeschossigen Wohnhauses im Bestand

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   Merkblatt: Energie-Nachweis für Gebäude 

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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Baubestand, Wohnungsbau, Wohnhaus, eingeschossiges Gebäude, Aufstockung, EnEV-Nachweis, Anlagentechnik, Heizung

Problem: Die Energieeinsparverordnung fordert bei größeren baulichen Erweiterungen im Baubestand auch den Nachweis der Energieeinsparung. Es stellt sich die Frage wie bei der Nachweis-Ausstellung für eine Wohnhaus-Aufstockung vorzugehen ist, wenn vom Bestand keine detaillierten baulichen Angaben vorhanden sind und dieser auch nicht verändert werden soll.

Praxis: Der Fragesteller ist Bauingenieur. Für einen Bauherrn plant er zurzeit die Aufstockung eines eingeschossigen Wohnhauses. Dabei soll ein vollständiges, zusammenhängendes Geschoss mit über 30 Kubikmeter errichtet werden. Zu dem Bestandsgebäude fehlen zuverlässige bauliche Aussagen. Der Bauherr wünscht auch, dass das bestehende Wohngebäude nicht verändert werden soll, beispielsweise die Kellerdecke über dem unbeheizten Keller.

Frage: Muss bei der Berechnung für den EnEV-Nachweis das gesamte Gebäude betrachtet werden oder kann man, wie bei Anbauten über 100 Kubikmeter (m³), die vorhandene Heizungs-Anlage als Nahwärme im Bestand ansetzen und nur das neue obere Geschoss nachweisen?

Antwort: 19.07.2006 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

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