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EnEV |
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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis,
Verkauf, Altbau,
Wohnhaus, Immobilie, Preis, Kosten, Anlagentechnik, Heizung, Heizkessel,
Einbaudatum, Nachrüstpflichten, Nachweis, Verkauf, Senkung,
Immobilienpreis
Problem + Praxis: Ein Bauherr hat 1990 ein Haus gekauft, welches
er jetzt wieder verkaufen möchte. Der Heizkessel, dessen Werte nach
seinen Aussagen sehr gut sind, wurde 1978 hergestellt. Die Erben der
Vorbesitzerin vermuten, dass der Heizkessel jedoch erst 1979 oder
1980 eingebaut wurde. Es liegen keine Unterlagen über den Einbau des
Kessels vor. Man kann daher keinen Nachweis führen über Einbauten,
die vor dem Kauf des Hauses 1990 lagen. Der Hersteller des Kessels
riet dem Hausbesitzer, sich den Heizkessel-Einbau von den Erben
bestätigen zu lassen. Der Schornsteinfeger meinte jedoch, wenn man
kein Einbaudatum wüsste, könne man das Herstellungsjahr des
Heizkessels als Basis annehmen Die Installationsfirma sei jedoch der
Meinung, dass Kessel in der Praxis häufig erst Monate bis ein Jahr
nach ihrer Herstellung tatsächlich eingebaut werden.
Frage: Was kann der Hausbesitzer unternehmen, um nicht noch einen Kessel
einzubauen? Er müsste andernfalls des Verkaufspreis des Hauses um
mehrere tausend Euro senken.
Antwort:
08.05.2007 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten
Nachrüstpflichten in Altbauwohnung bei Verkauf
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