27.09.2007
Der Bund hat am 24. Juli 2007 im
Bundesgesetzblatt Teil I, Seite 1519, eine neue
Energieeinsparverordnung bekannt gemacht.
Die Verordnung dient der Umsetzung
der Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz von
Gebäuden. Sie tritt am 1. Oktober 2007 in Kraft.
Wesentliche Neuerungen sind die
Einführung eines Energieausweises für Bestandsgebäude und die
Berücksichtigung von Kühleinrichtungen und Kunstlicht bei
Nichtwohngebäuden im Rahmen der nun vorgeschriebenen Berechnung nach
DIN V 18599.
Die neue EnEV hat auch zur Folge,
dass im Falle der bisher veröffentlichten „Auslegungen zur
Energieeinsparverordnung“ (Staffeln 1-8) in vielen Fällen zumindest
die inhaltlichen Bezüge
der Auslegungen (Paragrafen der EnEV) nicht mehr richtig sind.
Insofern sind die Auslegungen nicht zwangsläufig auf das neue Recht
übertragbar und sollten deshalb grundsätzlich von den Anwendern
nicht ohne sorgfältige Prüfung auf ihre fortdauernde Einschlägigkeit
angewendet werden.
Schon jetzt wird auf Folgendes
hingewiesen: Die Auslegung zu § 3 Abs. 2 i.V.m. Anhang 1 Nr. 2
(Berechnung von Fußbodenheizungen)
in der 8. Staffel, die sich auf die bisher geltende EnEV bezieht,
wird auf Vorschlag der Projektgruppe ersatzlos zurückgezogen. Der
Vorschlag wurde durch die Fachkommission Bautechnik am 12./13.
September 2007 beschlossen.
Dr.
Achelis |DIBt:
Scheiben vom 27.09.2007 (pdf-Format, 1
Seite)

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