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Diese Auslegung wurde auf
Beschluss der Arbeitsgruppe "EnEV" der Bauministerkonferenz am 12./13.
September 2007 ersatzlos zurückgezogen.
|Siehe
Schreiben des DIBt
Frage: Kann in Bezug auf
den wirtschaftlichen Einsatz von Fußbodenheizungen und zur
Vermeidung von zusätzlichem Planungsaufwand bei einer ausreichenden
Dämmung unterhalb der Heizfläche der zu ermittelnde spezifische
Transmissionswärmeverlust von Flächenheizungen vernachlässigt
werden?
Antwort:
1. Nach
Anhang 1 Nr. 2.1.1
ist der Jahresprimärenergiebedarf QP nach DIN EN 832 in
Verbindung mit DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10 zu ermitteln. Dabei
ist nach der DIN V 4108-6 bei Einbau einer Fußbodenheizung der
zusätzliche Transmissionswärmeverlust einer Flächenheizung Δ HT,FH
an die Außenluft, das Erdreich oder an unbeheizte Räume gesondert zu
ermitteln.
2. Bei
der Verwendung von Fußbodenheizungen mit Wasser als Wärmeträger wird
zwischen Heizfläche und konstruktiven Bauteilen gedämmt. Es zeigt
sich, dass der zusätzliche Wärmeverlust einer solchen Flächenheizung
bei ausreichender Dämmung äußert gering ist. Der Anteil der
zusätzlichen Wärmeverluste am Gesamtwärmeverlust liegt nach
gutachterlichen Ermittlungen in der Regel unter 2 Prozent. Das liegt
unterhalb üblicher Genauigkeiten für Rechnung und Messung.
3. Auf
die gesonderte Ermittlung des zusätzlichen spezifischen
Transmissionswärmeverlustes Δ HT,FH darf deshalb
verzichtet werden, wenn eine Wärmedämmung mit einem
Wärmedurchlasswiderstand von R >= 2,5 (m²K)/W zwischen der
Heizfläche und dem Erdreich oder Gebäudeteilen mit wesentlich
niedrigeren Innentemperaturen oder eine Wärmedämmung
mit einem Wärmedurchlasswiderstand von R >= 4,0 (m²K)/W zwischen der
Heizfläche und der Außenluft vorhanden ist.
Quelle:
18.03.2007
DIBt:
8. Staffel Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung
(EnEV)

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