.
1. Höchstwerte des Jahres
Primärenergiebedarfs und des spezifischen Transmissionswärmeverlusts
(zu
§ 3 Abs. 1)
1.1
Tabelle der Höchstwerte
Tabelle 1: Höchstwerte des auf die Gebäudenutzfläche und des
auf das beheizte Gebäudevolumen bezogenen
Jahres-Primärenergiebedarfs und des spezifischen, auf die
wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen
Transmissionswärmeverlusts in Abhängigkeit vom Verhältnis A/ Ve
1.2
Zwischenwerte zu Tabelle 1
Zwischenwerte zu den in Tabelle 1 festgelegten Höchstwerten sind
nach folgenden Gleichungen zu ermitteln:
|EnEV
Anhang 1, Tabelle 1
und Zwischenwerte (pdf, 2 Seiten)
1.3 Definition der Bezugsgrößen
1.3.1 Die
wärmeübertragende Umfassungsfläche A eines Gebäudes in m² ist nach
Anhang B der DIN EN ISO 13789 : 1999-10, Fall ”Außenabmessung”*), zu
ermitteln. Die zu berücksichtigenden Flächen sind die äußere
Begrenzung einer abgeschlossenen beheizten Zone. Außerdem ist die
wärmeübertragende Umfassungsfläche A so festzulegen, dass ein in DIN
EN 832 : 2003-06 beschriebenes Ein-Zonen-Modell entsteht, das
mindestens die beheizten Räume einschließt.
1.3.2 Das
beheizte Gebäudevolumen Ve in m³ ist das Volumen, das von
der nach Nr. 1.3.1 ermittelten wärmeübertragende Umfassungsfläche A
umschlossen wird.
1.3.3 Das
Verhältnis A/Ve in m-1 ist die errechnete
wärmeübertragende Umfassungsfläche nach Nr. 1.3.1 bezogen auf das
beheizte Gebäudevolumen nach Nr. 1.3.2.
1.3.4 Die
Gebäudenutzfläche AN in m² wird bei Wohngebäuden wie
folgt ermittelt: AN = 0,32 Ve.
2.
Rechenverfahren zur Ermittlung der Werte des zu errichtenden
Gebäudes (zu § 3 Abs. 2 und 4)
2.1
Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs
2.1.1 Der
Jahres-Primärenergiebedarf Qp für Gebäude ist nach DIN EN
832 : 2003-06 in Verbindung mit DIN V 4108-6 : 2003-06 und DIN V
4701-10 : 2003-08 zu ermitteln; § 15 Abs. 3 bleibt unberührt. Der in
diesem Rechengang zu bestimmende Jahres Heizwärmebedarf Qh
ist nach dem Monatsbilanzverfahren nach DIN EN 832 : 2003-06 mit den
in DIN V 4108 - 6: 2003-06 Anhang D genannten Randbedingungen zu
ermitteln. In DIN V 4108 - 6: 2003-06 angegebene Vereinfachungen für
den Berechnungsgang nach DIN EN 832 : 2003-06 dürfen angewandt
werden. Zur Berücksichtigung von Lüftungsanlagen mit
Wärmerückgewinnung sind die methodischen Hinweise unter Nr. 4.1 der
DIN V 4701-10: 2003-08 zu beachten.
2.1.2 Bei
Gebäuden, die zu 80 vom Hundert oder mehr durch elektrische
Speicherheizsysteme beheizt werden, darf der Primärenergiefaktor bei
den Nachweisen nach § 3 Abs. 2 für den für Heizung und Lüftung
bezogenen Strom für die Dauer von acht Jahren ab dem Inkrafttreten
dieser Verordnung abweichend von der DIN V 4701-10: 2003-08 mit 2,0
angesetzt werden. Soweit bei diesen Gebäuden eine dezentrale
elektrische Warmwasserbereitung vorgesehen wird, darf die Regelung
nach Satz 1 auch auf den von diesem System bezogenen Strom angewandt
werden. Die Regelungen nach Satz 1 und 2 erstrecken sich nicht auf
die Angaben nach § 13 Abs. 1. Elektrische Speicherheizsysteme im
Sinne des Satzes 1 sind Heizsysteme mit unterbrechbarem Strombezug
in Verbindung mit einer lufttechnischen Anlage mit einer
Wärmerückgewinnung, die nur in den Zeiten außerhalb des
unterbrochenen Betriebes durch eine Widerstandsheizung Wärme in
einem geeigneten Speichermedium speichern.
2.1.3
Werden Ein- und Zweifamilienhäuser mit Niedertemperaturkesseln
ausgestattet, deren Systemtemperatur 55/45 °C überschreitet, erhöht
sich bei monolithischer Außenwandkonstruktion der Höchstwert des
zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs Qp´´ in Tabelle 1
jeweils um 3 vom Hundert. Diese Regelung gilt für die Dauer von fünf
Jahren ab dem 1. Februar 2002.
2.2
Berücksichtigung der Warmwasserbereitung bei Wohngebäuden
Bei
Wohngebäuden ist der Energiebedarf für Warmwasser in der Berechnung
des Jahres-Primärenergiebedarfs zu berücksichtigen. Als
Nutz-Wärmebedarf für die Warmwasserbereitung QW im Sinne
von DIN V 4701-10: 2003-08 sind 12,5 kWh/(m²a) anzusetzen.
2.3
Berechnung des spezifischen Transmissionswärmeverlusts
Der
spezifische Transmissionswärmeverlust HT ist nach DIN EN
832 : 2003-06 mit den in DIN V 4108 - 6: 2003-06 Anhang D genannten
Randbedingungen zu ermitteln. In DIN V 4108 - 6: 2003-06 angegebene
Vereinfachungen für den Berechnungsgang nach DIN EN 832 : 2003-06
dürfen angewandt werden.
2.4
Beheiztes Luftvolumen
Bei den
Berechnungen gemäß Nr. 2.1 ist das beheizte Luftvolumen V nach DIN
EN 832 :2003-06 zu ermitteln. Vereinfacht darf es wie folgt
berechnet werden:
V = 0,76 Ve bei Gebäuden bis zu 3 Vollgeschossen
V = 0,80 Ve in den übrigen Fällen.
2.5
Wärmebrücken
Wärmebrücken sind bei der Ermittlung des Jahres-Heizwärmebedarfs auf
eine der folgenden Arten zu berücksichtigen:
-
Berücksichtigung durch Erhöhung der Wärmedurchgangskoeffizienten
um
UWB = 0,10 W/(m²K) für die gesamte wärmeübertragende
Umfassungsfläche,
-
bei Anwendung von Planungsbeispielen nach DIN 4108 Beiblatt 2 :
2004-01 Berücksichtigung durch Erhöhung der
Wärmedurchgangskoeffizienten um
UWB = 0,05 W/(m²K) für die
gesamte wärmeübertragende Umfassungsfläche,
-
durch genauen Nachweis der Wärmebrücken nach DIN V 4108 - 6:
2003-06 in Verbindung mit weiteren anerkannten Regeln der
Technik.
Soweit
der Wärmebrückeneinfluss bei Außenbauteilen bereits bei der
Bestimmung des Wärmedurchlasskoeffizienten U berücksichtigt worden
ist, darf die wärmeübertragende Umfassungsfläche A bei der
Berücksichtigung des Wärmebrückeneinflusses nach Buchstabe a, b oder
c um die entsprechende Bauteilfläche vermindert werden.
2.6 Ermittlung der solaren Wärmegewinne bei Fertighäusern und
vergleichbaren Gebäuden
Werden Gebäude nach Plänen errichtet, die für mehrere Gebäude an
verschiedenen Standorten erstellt worden sind, dürfen bei der
Berechnung die solaren Gewinne so ermittelt werden, als wären alle
Fenster dieser Gebäude nach Osten oder Westen orientiert.
2.7 Aneinander gereihte Bebauung
Bei der Berechnung von aneinander gereihten Gebäuden werden
Gebäudetrennwände
-
zwischen Gebäuden mit normalen Innentemperaturen als nicht
wärmedurchlässig angenommen und bei der Ermittlung der Werte A und
A/Ve nicht berücksichtigt,
-
zwischen Gebäuden mit normalen Innentemperaturen und Gebäuden mit
niedrigen Innentemperaturen bei der Berechnung des
Wärmedurchgangskoeffizienten mit einem Temperatur-Korrekturfaktor Fnb nach DIN V 4108 - 6: 2003-06 gewichtet und
-
zwischen Gebäuden mit normalen Innentemperaturen und Gebäuden mit
wesentlich niedrigeren Innentemperaturen im Sinne von DIN 4108-2:
2003-07 bei der Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten mit
einem Temperatur-Korrekturfaktor Fu = 0,5 gewichtet.
Werden beheizte Teile eines Gebäudes getrennt berechnet, gilt Satz 1
Buchstabe a sinngemäß für die Trennflächen zwischen den
Gebäudeteilen. Werden aneinander gereihte Gebäude gleichzeitig
erstellt, dürfen sie hinsichtlich der Anforderungen des § 3 wie ein
Gebäude behandelt werden. § 13 bleibt unberührt.
Ist die Nachbarbebauung bei aneinander gereihter Bebauung nicht
gesichert, müssen die Trennwände mindestens den Mindestwärmeschutz
nach § 6 Abs. 1 aufweisen.
2.8 Fensterflächenanteil (zu § 3 Abs. 2 und 4 und zu
Anhang 1 Nr. 1)
Der Fensterflächenanteil des gesamten Gebäudes f nach § 3 Abs. 2 und
4 ist wie folgt zu ermitteln:
mit
Aw Fläche der Fenster
AAW Fläche der Außenwände.
Wird ein Dachgeschoss beheizt, so sind bei der Ermittlung des
Fensterflächenanteils die Fläche aller Fenster des beheizten
Dachgeschosses in die Fläche Aw und die Fläche der zur
wärmeübertragenden Umfassungsfläche gehörenden Dachschrägen in die
Fläche AAW einzubeziehen.
2.9 Sommerlicher Wärmeschutz (zu § 3 Abs. 4)
2.9.1 Als höchstzulässige Sonneneintragskennwerte nach § 3 Abs. 4
sind die in DIN 4108 - 2: 2003-07 Abschnitt 8 festgelegten Werte
einzuhalten. Der Sonneneintragskennwert des zu errichtenden Gebäudes
ist nach dem dort genannten Verfahren zu bestimmen.
2.9.2 Werden Gebäude mit Ausnahme von Wohngebäuden nutzungsbedingt
mit Anlagen ausgestattet, die Raumluft unter Einsatz von Energie
kühlen, so dürfen diese Gebäude abweichend von Nr. 2.9.1 auch so
ausgeführt werden, dass die Kühlleistung bezogen auf das gekühlte
Gebäudevolumen nach dem Stand der Technik und den im Einzelfall
wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen so gering wie möglich gehalten
wird. Dabei sind insbesondere die Maßnahmen zu berücksichtigen, die
das unter Nr. 2.9.1 angegebene Berechnungsverfahren zur Verminderung
des Sonneneintragskennwertes vorsieht.
2.10 Voraussetzungen für die Anrechnung mechanisch betriebener
Lüftungsanlagen (zu § 3 Abs. 2)
Im Rahmen der Berechnung nach Nr. 2 ist bei mechanischen
Lüftungsanlagen die Anrechnung der Wärmerückgewinnung oder einer
regelungstechnisch verminderten Luftwechselrate nur zulässig, wenn
-
a) die Dichtheit des Gebäudes nach Anhang 4 Nr. 2 nachgewiesen wird,
-
b) in der Lüftungsanlage die Zuluft nicht unter Einsatz von
elektrischer oder aus fossilen Brennstoffen gewonnener Energie
gekühlt wird und
-
c) der mit Hilfe der Anlage erreichte Luftwechsel § 5 Abs. 2 genügt.
Die bei der Anrechnung der Wärmerückgewinnung anzusetzenden
Kennwerte der Lüftungsanlagen sind nach anerkannten Regeln der
Technik zu bestimmen oder den allgemeinen bauaufsichtlichen
Zulassungen der verwendeten Produkte zu entnehmen. Lüftungsanlagen
müssen mit Einrichtungen ausgestattet sein, die eine Beeinflussung
der Luftvolumenströme jeder Nutzeinheit durch den Nutzer erlauben.
Es muss sichergestellt sein, dass die aus der Abluft gewonnene Wärme
vorrangig vor der vom Heizsystem bereitgestellten Wärme genutzt
wird.
3. Vereinfachtes Verfahren für Wohngebäude (zu § 3 Abs. 2 Nr. 1)
Der Jahres-Primärenergiebedarf ist vereinfacht wie folgt zu
ermitteln:
Qp = (Qh + QW)
ep
Dabei bedeuten
Qh, der Jahres-Heizwärmebedarf
QW der Zuschlag für Warmwasser nach Nr. 2.2
ep die Anlagenaufwandszahl nach DIN V 4701-10 : 2003-08 Nr. 4.2.6 in
Verbindung mit Anhang C.5 (grafisches Verfahren); auch die
ausführlicheren Rechengänge nach DIN V 4701-10 : 2003-08 dürfen zur
Ermittlung von ep angewandt werden; § 15 Abs. 3 bleibt unberührt.
Der Einfluss der Wärmebrücken ist durch Anwendung der
Planungsbeispiele nach DIN 4108 Beiblatt 2 : 2004-01 zu begrenzen.
Die Nr. 2.1.2, 2.6 und 2.7 gelten entsprechend.
Der Jahres-Heizwärmebedarf ist nach den Tabellen 2 und 3 zu
ermitteln:
Tabelle 2:
Vereinfachtes Verfahren zur Ermittlung des Jahres-Heizwärmebedarfs
|EnEV
Anhang 1, Tabelle
2 (pdf-Format, 1 Seite)
Tabelle 3:
Temperatur-Korrekturfaktoren Fxi
Wärmestrom
nach außen
über Bauteil i |
Temperatur
Korrekturfaktor Fxi |
Außenwand, Fenster |
1,0 |
Dach (als Systemgrenze) |
1,0 |
Oberste Geschossdecke
(Dachraum nicht ausgebaut) |
0,8 |
Abseitenwand (Drempelwand) |
0,8 |
Wände und Decken zu
unbeheizten Räumen |
0,5 |
Unterer Gebäudeabschluss:
- Kellerdecke/-wände zu unbeheiztem Keller
- Fußboden auf Erdreich
- Flächen des beheizten Kellers gegen Erdreich |
0,6 |
*) Alle zitierten DIN-Normen sind im
Beuth-Verlag GmbH, Berlin, veröffentlicht.
|EnEV
Anhang 1 (Volltext, pdf-Format, 7 Seiten, 45 KB)
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Wichtige Hinweise: Sie finden hier den Text der
Energieeinsparverordnung vom 8. Dezember 2004. Wir haben ihn mit
größter Sorgfalt veröffentlicht, können jedoch für etwaige Fehler
nicht haften. Die offizielle, gültige Version der EnEV 2004 ist im
Bundesgesetzblatt erschienen. Internet:
www.bundesgesetzblatt.de |